Fly high!
Auch mittelständische Unternehmen benötigen immer häufiger rechtliche Beratung in internationalen Sachverhalten -egal, ob UN-Kaufrecht („CISG“), europäisches bzw. Internationales Privatrecht („IPR“), grenzüberschreitende Verschmelzung oder Sitzverlegung ins Ausland.
Soweit Sie Projekte im EU- oder auch Nicht-EU-Ausland verfolgen und Beratung nach dem Recht des jeweiligen Staates benötigen, können auf Wunsch gern Rechtsanwaltskanzleien aus den beteiligten Ländern eingebunden werden. Aufgrund langjähriger persönlicher Kontakte bestehen beste Verbindungen sowohl zu mittelständischen wie auch WP-nahen Anwaltskanzleien, auch ganz ohne formalisierte Netzwerke. Der Vorteil für Sie: Die Größe und die fachliche Qualifikation des Teams werden ganz auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Damit Sie sich in Ruhe um das operative Geschäft und die wirtschaftlichen Aspekte des von Ihnen verfolgten Projekts kümmern können, kann gern die Koordinierung eines oder auch mehrerer ausländischer Beratungsteams übernommen werden, damit eine einheitliche Projektumsetzung in allen beteiligten Jurisdiktionen sichergestellt ist.