Die außergerichtliche Tätigkeit, insbesondere die Erstellung von Vertragsentwürfen und Gutachten sowie die Vertretung des Mandanten gegenüber Dritten wird in der Regel nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei der Stundensatz abhängig von dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Projekts ist. Außerdem werden vergünstigte Stundensätze z.B. für Start-up Unternehmen oder bei Abnahme von größeren Stundenkontingenten angeboten. Dass Sie bei jeder Rechnung eine ausführliche Spezifikation mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Beratungstätigkeiten erhalten, versteht sich von selbst.
Auch im Rahmen von gerichtlichen Tätigkeiten richtet sich die Vergütung grundsätzlich nach dem Zeitaufwand, wobei allerdings mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz („RVG") berechnet werden.
Hinzu kommen jeweils interne Auslagen und sonstige verauslagte Kosten, die nach tatsächlichem Anfall berechnet werden.
Gern kann ein Termin zur Unterbreitung eines unverbindlichen Angebots sowie zur Vorstellung der Kanzlei und der angebotenen Beratungstätigkeiten abgestimmt werden, der Ihnen auch einen ersten Eindruck von dem Beratungsansatz vermitteln soll. Dieser ist natürlich kostenfrei, soweit bei einer solchen Gelegenheit keine konkrete Rechtsberatung erfolgen soll.