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Alle mit an Bord?
            Bei einer Restrukturierung sollten Sie nicht vergessen, dass bei Ihrem Projekt manch einer gern ein Wörtchen mitreden würde – und der eine oder andere darf es tatsächlich auch. Der Hebel hierfür heißt „Change of Control“. Denn in vielen Vertragswerken behält sich die andere Vertragspartei im Falle einer Änderung der Gesellschafterstruktur Informations- und Kündigungsrechte vor. Diese Rechte können ganz unterschiedlich weit ausgestaltet sein. Solche Regelungen sind z.B. Standard in größeren Darlehensverträgen mit Banken. Sie sind aber auch in Rahmen- und Lieferverträgen sowie in Mietverträgen zu finden und können zu bösen Überraschungen führen. Denn wenn Sie in der Vergangenheit gut verhandelt haben und Ihr Vertragspartner sich auf eine langfristige Bindung mit für Sie günstigen Konditionen eingelassen hat, ist der Wechsel in der Gesellschafterstruktur für Ihren Vertragspartner vielleicht eine mehr als willkommene Gelegenheit, aus dem Vertrag auszusteigen.

            Einer umfangreicheren Restrukturierung sollte daher in der Regel eine kurze Due Diligence vorausgehen, in welcher die für Ihr Unternehmen wichtigen Verträge auf Change of Control-Klauseln durchleuchtet werden. Werden dabei Risiken identifiziert, können diese sodann durch geeignete Maßnahmen entschärft werden.
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Restrukturierung

Restrukturierung
Wo gehobelt wird, da fallen Späne…
           
Unternehmensumstrukturierungen sorgen oftmals für erhebliche Unruhe im Betrieb. Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sind schnell um ihre Arbeitsplätze besorgt, wenn sich Beraterteams in extra eingerichteten Projekträumen die Klinke in die Hand geben. Viele Mitarbeiter befürchten, bei der Neuaufstellung des Unternehmens zu kurz zu kommen. Denn das Bessere ist bekanntlich der Feind des Guten, und schließlich hat man alles doch immer schon so gemacht…

            Aber nur wer neue Wege geht, kommt weiter. Die Motivationen für eine Restrukturierung können ganz unterschiedlich sein: Wachstum des Unternehmens, eine strategische Neuausrichtung, Vorbereitung eines Verkaufs oder eines Börsengangs, Bereinigung einer ausufernden Gruppenstruktur einerseits, aber auch steuer- oder kostenmotivierte Umstrukturierungen sowie Outsourcingprojekte andererseits stehen häufig auf der Agenda.
            Für manch ein Unternehmen stellt sich außerdem gerade bei Gelegenheit einer anstehenden Umstrukturierung die Frage, ob die Errichtung einer Societas Europaea (kurz SE) eine mögliche Handlungsoption darstellt. Denn diese Rechtsform bietet grundsätzlich die Möglichkeit, den bestehenden Mitbestimmungsstatus „einzufrieren“. Außerdem wird mit der SE eine grenzüberschreitende Sitzverlegungen ins EU-Ausland möglich.
            Egal, ob grenzüberschreitende Verschmelzung, konzerninterne Umwandlung, Implementierung einer Holdingstruktur oder Konzernaufspaltung: Mit professioneller Kommunikation, Konzeptionierung der neuen Struktur und deren Implementierung lassen sich Komplikationen vermeiden. Und das Projektmanagement sollten Sie auch von vornherein einem Experten überlassen, damit es im Tagesgeschäft beim business as usual bleibt.
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Holdingstruktur … Formwechsel … grenzüberschreitende Verschmelzung … Verhandlung mit Betriebsrat … Interessenausgleich… GesellschaftsgründungShared Service Center ... Mitarbeiterbeteiligungsprogramme … Umwandlung … Down Stream Merger ... Tracking Stocks … KonzernaufspaltungSozialplan … Corporate Governance … Change of Control ... Mitbestimmung… Societas Europaea
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