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Unternehmenskauf, wie geht das eigentlich?
            Soll ein Unternehmen gekauft werden, so kann man sich entweder dafür entscheiden, die Wirtschaftsgüter („asset deal“) oder die Geschäftsanteile des Targets („share deal“) zu erwerben. Oftmals fällt die Entscheidung zugunsten eines Share Deal oder Asset Deal vor dem Hintergrund steuerlicher Parameter.
            Die erste Annäherung setzt in der Regel die Unterzeichnung einer Vertraulichkeits- vereinbarung voraus, auf die der Verkäufer häufig drängen wird („non disclosure agreement“). Manchmal ist diese auch in einer – rechtlich häufig noch weitgehend unverbindlichen – Absichtserklärung eingebettet („letter of intent“ oder „heads of agreement“).
Sowohl bei dem Share Deal wie auch bei dem Asset Deal gehen den eigentlichen Vertragsverhandlungen Due Diligence-Untersuchungen voraus, im Rahmen derer Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte das Zielunternehmen („target“) durchleuchten. In den sogenannten Due Diligence Reports werden die Aspekte, die auf die Kaufentscheidung des Investors Einfluss haben könnten, aufgeführt und Risiken bewertet.
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Unternehmenskauf

Unternehmenskauf
Der Kauf oder der Verkauf eines Unternehmens will gut vorbereitet sein.
            Wer die Wirtschaftsgüter seiner Gesellschaft oder gleich die Geschäftsanteile an einen Dritten veräußern will, wird bald Besuch von den Beratern des Interessenten bekommen. Diese durchleuchten das Unternehmen aus wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Sicht im Rahmen von sogenannte Due Diligence-Untersuchungen und werden Sie nach dem Datenraum fragen. In diesem (heutzutage oft nur noch virtuellen) Datenraum werden sämtliche Unternehmensunterlagen zusammengetragen, die Einfluss auf die Kaufentscheidung des Investors haben könnten.
            Wenn Sie alle Dokumente von vornherein systematisch in einem Datenraum zusammengetragen haben, noch bevor Sie die erste Anforderungsliste der Berater des potentiellen Käufers erhalten, wird die Transaktion viel glatter und rascher zu einem erfolgreichen Abschluss für Sie gebracht werden können. Und falls Sie bereits selbst im Vorfeld eine Vendor Due Diligence oder ein Fact Sheet des Unternehmens vorbereitet haben, kann der Startschuss für konkrete Vertragsverhandlungen deutlich schneller fallen.
            Lassen Sie sich für alle rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem Verkauf Ihres Unternehmens von einem Experten beraten, der den Erwartungshorizont des Kaufinteressenten bestens einschätzen kann. Mit professioneller Unterstützung, beginnend mit der Ausstattung des Datenraums bis hin zum Closing bleiben Sie im Driver Seat und lassen sich das Heft nicht aus der Hand nehmen.
            Das gilt auch, wenn Sie selbst sich an einem Unternehmen beteiligen oder es gleich ganz erwerben wollen. Nur wer hier mit der gebotenen Sorgfalt (engl.: due diligence) handelt, das Target durchleuchtet und identifizierte sowie nicht offen gelegte Risiken in den Vertragswerken ausreichend absichert, erleidet hinter keinen Schiffbruch.
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Due DiligenceData Room Management … Shareholders AgreementHeads of Terms ... Konsortialverträge… Share Deal … Opitonsvereinbarungen … Asset DealVendor Due DiligenceGründung des Akquisitionsvehikels … Fusionskontrolle ... Letter of Intent ... distressed M&A
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